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Sie können von mir qualifizierte, aber zugleich praxistaugliche Gutachten und Empfehlungen zu einem  breiten Spektrum der kommunalen Verwaltungsorganisation und Personalwirtschaft erwarten. Dabei werden selbstverständlich auch die rechtlichen Bedingungen beachtet und betrachtet. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes wie etwa die außergerichtliche Erörterung oder gerichtliche Vertretung konkreter Personalrechtsfälle erbringe ich nicht.

Bitte informieren Sie sich unter den jeweiligen Menüpunkten über meine Tätigkeitsschwerpunkte.

Ich befinde mich im Ruhestand und möchte deswegen keine neuen Aufträge annehmen. Selbstverständlich bearbeite ich die laufenden Projekte weiter und stehe natürlich auch für Rückfragen zu den abgeschlossenen Sachen zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 
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